Wie funktioniert Dienstleistungsscheck-Online (DLS-Online)?
1. Registrierung
Die Registrierung umfasst die Bekanntgabe von persönlichen Daten (Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Vor- und Nachname, aktueller Adresse und Telefonnummer, gültiger E-Mail-Adresse, Identitätsnachweis und der Angabe, ob man als ArbeitgeberIn oder als ArbeitnehmerIn - auch beides möglich - auftritt), die zur Administration notwendig sind.
Benutzerkennung und Passwort werden Ihnen persönlich mittels RSa-Brief vom Kompetenzzentrum Dienstleistungsscheck - eingerichtet bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, Geschäftsstelle Graz, Business Center 280, 8000 Graz - zugestellt. Nutzer der ID Austria haben sofort Zugriff auf ihr Benutzerkonto.
Bitte beachten Sie, dass Sie als ArbeitnehmerIn DLS-Online nur nutzen können, wenn Sie über ein europäisches Bankkonto verfügen.
2. Eingehen von Arbeitsverhältnissen
2.1. Für ArbeitgeberInnen
Als ArbeitgeberInnen haben Sie sich von der Arbeitsberechtigung Ihrer ArbeitnehmerInnen zu überzeugen.
Nach erfolgreicher Registrierung von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen können Sie potenzielle ArbeitnehmerInnen zu einem Arbeitsverhältnis einladen, die dafür notwendige Information – Sozialversicherungsnummer der ArbeitnehmerInnen – ist Ihnen bereits vorab verpflichtend bekannt zu geben.
Ihre potenziellen ArbeitnehmerInnen werden per E-Mail verständigt, wenn Sie Ihnen eine Einladung übermitteln.
Erst nach Bestätigung des Arbeitsverhältnisses durch Ihre ArbeitnehmerInnen kann DLS-Online für dieses Arbeitsverhältnis in vollem Umfang genutzt werden. Bestätigte Arbeitsverhältnisse können beiderseits jederzeit wieder gelöst werden.
2.2. Für ArbeitnehmerInnen
Sie als ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet, Ihren ArbeitgeberInnen vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses, jedenfalls aber vor Aufnahme der Beschäftigung, Ihre e-Card vorzulegen und/oder Ihre Arbeitsberechtigung nachzuweisen.
Sie werden per E-Mail verständigt, wenn ArbeitgeberInnen Sie zu einem Arbeitsverhältnis einladen und können diese in DLS-Online annehmen oder auch ablehnen.
Erst nach Bestätigung Ihrer Arbeitsverhältnisse kann DLS-Online für diese auch in vollem Umfang genutzt werden.
Bestätigte Arbeitsverhältnisse können beiderseits jederzeit wieder gelöst werden.
3. Dienstleistungsschecks online kaufen
Im Navigationsmenü unter „DLS kaufen“ haben Sie als registrierte ArbeitgeberInnen die Möglichkeit, Dienstleistungsschecks online zu bestellen und zu bezahlen. Damit stehen diese zur sofortigen Weiterverarbeitung zur Verfügung.
Der Scheckwert kann je DLS frei zwischen € 1,00 und € 100,00 gewählt werden und auch die Anzahl der DLS kann selbst bestimmt werden. (nur in ganzen Euro-Schritten)
Sobald DLS zur Bestellung ausgewählt wurden, wird die Bezahlung eingeleitet. Dazu werden Sie an unseren Payment-Service-Provider „Unzer“ weitergeleitet.
Mit erfolgreichem Abschluss der Bezahlung sind alle gekauften DLS im Menü „gekaufte DLS“ ersichtlich und können zur Auszahlung an Ihre ArbeitnehmerInnen weitergeleitet werden.
4. DLS weiterleiten
Für die Weiterleitung von DLS an ArbeitnehmerInnen steht Ihnen, als registrierte ArbeitgeberInnen, die Möglichkeit des „Weiterleiten von elektronischen DLS“ zur Verfügung:
4.1. Weiterleiten von physischen DLS (Papierausdruck)
Wenn ArbeitnehmerInnen keinen Zugang zu DLS-Online haben und DLS lieber in Papierform (physisch) haben möchten, besteht für sie im Menüpunkt „DLS weiterleiten“ über den Button „zum Weitergeben drucken“ die Möglichkeit, alle gekauften DLS auszudrucken und physisch weiterzugeben.
4.2. Weiterleiten von elektronischen DLS
Wenn Ihre ArbeitnehmerInnen bereits in DLS-Online registriert sind und ein bestätigtes Arbeitsverhältnis vorliegt, können online gekaufte DLS elektronisch direkt an Ihre ArbeitnehmerInnen weitergeleitet werden.
Hierzu verwenden Sie unter dem Menüpunkt „DLS weiterleiten“ den Button „elektr. weiterleiten“.
5. DLS einlösen
Für das Einlösen von DLS stehen Ihnen, als registrierte ArbeitnehmerInnen, folgende Varianten zur Verfügung:
- Einlösen von physischen DLS (Post-DLS, Trafiken-DLS sowie Papierausdruck aus DLS-Online)
- Einlösen von elektronischen DLS aus DLS-Online
5.1. Einlösen von physischen DLS
Um physische DLS einzulösen, steht Ihnen der Menüpunkt „physische DLS einlösen“ zur Verfügung.
Zuerst müssen Sie die Seriennummer des physischen DLS eingeben. Diese befindet sich auf dem DLS bzw. DLS-Abschnitt (15-stellige Nummer).
Sobald die Seriennummer korrekt eingegeben wurde, können Sie aus allen registrierten Beschäftigungsverhältnissen die jeweiligen ArbeitgeberInnen auswählen. Weiters ist es erforderlich, den Tag der Beschäftigung auszuwählen. Zu beachten ist dabei, dass eine Vordatierung von DLS-Beschäftigungstagen nicht möglich ist.
Sobald alle notwendigen Informationen korrekt eingegeben wurden, können Sie Ihre DLS einlösen. Die Anweisung des Scheckwerts an Ihr angegebenes Konto erfolgt automatisch nach Abschluss des Einlösevorganges.
5.2. Einlösen von elektronischen DLS
Für das Einlösen von elektronischen DLS steht Ihnen das Menü „elektr. DLS einlösen“ zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zur Aufstellung über alle Ihre elektronisch erhaltenen DLS und es besteht die Möglichkeit, einzelne oder alle DLS in dieser Liste auszuwählen und einzulösen.
Die Anweisung des Scheckwerts auf Ihr angegebenes Konto erfolgt automatisch nach Abschluss des Einlösevorganges.
6. Nachweise für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen
Zur Ansicht und zum Ausdrucken stehen allen KundInnen in DLS-Online folgende Nachweise zur Verfügung:
- Nachweise über gekaufte DLS (für ArbeitgeberInnen)
- Nachweise über weitergeleitete DLS (für ArbeitgeberInnen)
- Nachweise über eingelöste DLS (für ArbeitnehmerInnen)
- Nachweise über Beschäftigungsverhältnisse (für alle KundInnen)
All diese Nachweise können Sie entweder für bestimmte Zeiträume und bestimmte Arbeitsverhältnisse oder uneingeschränkt anzeigen sowie ausdrucken.
7. Die DLS Handy-App
Sämtliche Anwendungen des DLS-Online können ebenso über die Handy-App abgewickelt werden.
Sie finden die App unter "DLS-Dienstleistungsscheck" ab sofort in Ihrem Play Store beziehungsweise App Store und können sie kostenlos herunterladen.